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Aktuelles

Bürgermeisterbrief Januar 2025

Bild - Bürgermeisterbrief Januar 2025

Liebe Schacht-Audorferinnen und Schacht-Audorfer,

ich begrüße Sie im neuen Jahr 2025 und hoffe, dass Sie alle gut und gesund ins neue Jahr „gerutscht“ sind. Vor allem wünsche ich Ihnen viel Gesundheit und ein friedliches und glückliches neues Jahr.

Die Schule hat vor einigen Tagen nach den Weihnachtsferien wieder begonnen. Nehmen Sie bitte insbesondere in der Grenzstraße, der Holsteiner Straße, der Friedhofstraße und der Dorfstraße Rücksicht auf die Schulkinder. Dazu weise ich auch wieder darauf hin, dass die Dorfstraße inklusive der Nebenstraßen als „Zone 30“ ausgewiesen ist.

Weihnachten und Neujahr liegen hinter uns. Vor uns liegt ein Jahr, in dem wir in Schacht-Audorf einiges bewältigen wollen. Zum einen sind das die Bauprojekte, die wir in den nächsten Monaten hoffentlich final starten können. Das Projekt „Neue Mitte“ in der Dorfstraße mit einem kombinierten Wohngebäude mit Praxisräumen geben wir gemeinsam mit unseren Planungspartnern B2K und EEP kurzfristig in die Ausschreibung für einen Generalunternehmer. Die Sanierung der gemeindeeigenen Wohnungen in der Rotdornallee werden wir in den Fachausschüssen und in der Gemeindevertretung im 1. Quartal 2025 auf den Weg bringen. Auch die Planungen für das Neubaugebiet „Hebo“, B-Plan 27 an der Kieler Straße/L47 werden 2025 eine wichtige Rolle in den kommunalen Gremien spielen. Diese Projekte sind eine große Herausforderung für eine Gemeinde wie Schacht-Audorf. Unsere Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter werden die Aufgaben aber mit sehr viel Engagement, Weitsicht und Verantwortungsgefühl meistern.

Aber auch in allen anderen Bereichen werden wir in Schacht-Audorf wieder ein umfangreiches Programm anbieten können. Los geht es am 17.01.202 mit dem Neujahrsempfang, auf dem Persönlichkeiten, die Besonderes geleistet haben, geehrt werden; am 01.02.2025 (19.00 Uhr) ist die Niederdeutsche Bühne zu Gast in der Aula der Grund- und Gemeinschaftsschule; am 15.03.2025 beteiligt sich Schacht-Audorf an der Aktion „Saubere Gemeinde“; am 19.04.2025 planen wir ein kleines Osterfeuer; am 21.06.2025 feiert der Nord-Ostsee-Kanal seinen 130sten Geburtstag und wir feiern mit; am 19.07.2025 werden wir nach einigen Jahren der Pause wieder ein Dorfstraßenfest veranstalten. Weitere Highlights werden wieder der Tanz in den Mai, Maibaum richten, NOK-Romantika, Dorfflohmarkt und Adventsmarkt sein. Weitere Informationen können jeweils unserer Homepage, dem Kanalblatt oder der Tagespresse entnommen werden.

In den nächsten Wochen werden wieder die kommunalen Steuerbescheide durch das Amt Eiderkanal verschickt. Insbesondere zum Thema Grundsteuerreform haben mich in den letzten Wochen viele Anfragen erreicht. Viele Besitzerinnen und Besitzer von Wohnimmobilien befürchten, dass sie nach neuem Recht eine höhere Grundsteuer B bezahlen müssen. Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer, die auf inländischen Grundbesitz erhoben wird. 2018 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die der Grundsteuer zugrundeliegenden veralteten Einheitswerte als verfassungswidrig bewertet. Der bisherigen Grundsteuererhebung liegen Jahrzehnte alte Werte zugrunde, die der tatsächlichen Wertentwicklung des Grundbesitzes nicht entsprechen. Durch die Grundsteuerreform soll eine rechtmäßige Verteilung der Steuerlast und keine Erhöhung der Einnahmen erreicht werden. Für diese bezogen auf das Gesamtsteueraufkommen „aufkommensneutrale“ Reform haben sich sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierung Schleswig-Holsteins bereits im Jahr 2019 ausgesprochen. Auch die kommunalen Landesverbände haben zugesagt, sich dafür einzusetzen, dass die Hebesätze so angepasst werden, dass die Reform nicht zu Mehreinnahmen in den einzelnen Kommunen führt. Zur Aufkommensneutralität hat die Landesregierung Anfang September 2024 auf der Grundlage der bis zu dem Zeitpunkt vorliegenden Grundsteuermessbescheide der Finanzämter ein Transparenzregister veröffentlicht. In diesem Register wird den Kommunen empfohlen, welche Hebesätze sie festlegen sollten, um „aufkommensneutral“ zu handeln. Diese Empfehlung liegt für die Grundsteuer B (bebaute/unbebaute Grundstücke) für Schacht-Audorf bei 437 % (Faktor 4,37). Die Mitglieder der Gemeindevertretung sind sich ihrer Verantwortung bewusst, dass einzelne Mehrbelastungen durch die neue Rechtslage so gering wie möglich gehalten werden müssen.  Im Rahmen der Haushaltsberatungen hat die Gemeindevertretung in Zusammenarbeit mit den Kämmerern deshalb errechnet, dass ein Hebesatz von 396% (Faktor 3,96) für die Aufkommensneutralität für Schacht-Audorf ausreichend ist.

Auch 2025 möchte ich wieder Bürgersprechzeiten anbieten. Allerdings werde ich keine festen Zeiten mehr anbieten. Wenn Sie das Bedürfnis haben, mit mir persönlich ins Gespräch zu kommen, rufen Sie mich bitte unter der auf der Gemeindehomepage veröffentlichten Telefonnummer an. Wir werden dann einen Termin vereinbaren.

Sollten Ihnen irgendwelche Mängel oder Schäden im öffentlichen Raum der Gemeinde auffallen, können Sie sich gerne des Mängelmelders über die Homepage des Amtes Eiderkanal bedienen

Ich wünsche Ihnen einen guten Start ins neue Jahr und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Joachim Sievers

(Bürgermeister)


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