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Grundsteuerreform

Information zur Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die bisherige Berechnungsmethode der Grundsteuer
für verfassungswidrig und forderte eine gesetzliche Neuregelung. Daher muss ab 2025 die
Grundsteuer nach der Neuregelung festgesetzt werden.

Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke vom zuständigen Finanzamt neu bewertet. Ab
01.07.2022 sind alle Eigentümer/innen eines Grundstücks verpflichtet, eine Erklärung zur
Feststellung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt einzureichen.

Die Erklärung ist grundsätzlich elektronisch über www.elster.de abzugeben. Sofern Sie noch
kein entsprechendes Benutzerkonto besitzen, können Sie dieses bereits jetzt unter
www.elster.de beantragen. Sollten Sie bereits ein Benutzerkonto besitzen, welches Sie z. B.
für Ihre Einkommensteuererklärung benutzen, können Sie dieses auch für die Grundsteuer
verwenden. Eigentümer/innen mehrerer Grundstücke müssen für jedes Grundstück jeweils
eine Feststellungserklärung abgeben.

In Ausnahmefällen, wenn z. B. hierzu die technischen Möglichkeiten fehlen, können Sie die
Erklärung auch in Papierform abgeben. Anzugeben sind u. a. die Steuernummer bzw. das
Aktenzeichen, die/das Sie auf Ihrem Einheitswertbescheid vom Finanzamt finden.

Die Art desGebäudes (z. B. Einfamilienhaus), die Fläche des Grundstücks und des Gebäudes sowie die
Lage des Grundstücks, die Sie auf Ihrem Grundbuchauszug finden, sind ebenfalls anzugeben.
Der anzugebene Bodenrichtwert wird Ihnen hier im Internet zur Verfügung gestellt.

Die Feststellungserklärung war bis zum 31.01.2023 beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
Alle Grundstückseigentümer/innen werden zusätzlich durch ein Informationsschreiben des
Finanzamtes auf die Abgabeverpflichtung hingewiesen.
 

Achtung: Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31.01.2023 abgelaufen. Sie sind Eigentümer:in von grundsteuerpflichtigem Grundbesitz in Schleswig-Holstein und haben Ihre Erklärung noch nicht abgegeben? Die Pflicht zur Abgabe besteht auch weiterhin. Geben Sie Ihre Grundsteuererklärung deshalb unbedingt noch so schnell wie möglich ab.

Nutzen Sie unser vielfältiges Hilfsangebot – wir unterstützen Sie gern! Links zu unserem Angebot und viele weitere hilfreiche Informationen finden Sie auf dieser Seite.

Hier finden Sie aktuelle Zahlen zur Abgabe- und Erledigungsquote bei den Grundsteuererklärungen für Schleswig-Holstein.