Aktuelles
Bürgermeisterbrief September 2024
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
so schnell vergeht die Zeit. Eben waren noch die Sommerferien – jetzt haben wir schon den Herbst zu fassen und das geregelte Leben hat uns wieder vollständig in seinen Fängen.
Die Kinder gehen wieder in den Kindergarten oder zur Schule – für viele bedeutet das auch gleichzeitig eine Umstellung von dem bisher Gewohnten auf etwas Neues.
Auch der Schulweg mag für den einen oder anderen noch ungewohnt sein.
Nehmen Sie daher im Straßenverkehr bitte Rücksicht auf unsere jüngsten Verkehrsteilnehmer, da die Kinder das richtige Verhalten im Straßenverkehr erst noch erlernen müssen.
Zu diesem Thema passt, dass es von der Verkehrsaufsicht des Kreises die Anordnung gibt, die Geschwindigkeit der Fahrzeuge in den Straßen „Am Kamp“, „Dorfstraße“ und „Kieler Straße“ in unserem Ort dauerhaft auf Tempo 30 zu reduzieren. Es handelt sich also um die Strecke vom Kreisel am Hafen bis zu dem Kreisel am östlichen Ortsausgang. Mit dieser Maßnahme soll die Bevölkerung vor Abgasen und Lärm geschützt sowie ein Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet werden. Auch die Sicherheit auf dem Schulweg wird dadurch deutlich verbessert. Gegenseitige Rücksichtnahme gilt natürlich auch weiterhin.
Wann die Umsetzung erfolgt steht noch nicht fest, da die Beschilderung auf der gesamten Strecke entsprechend geändert werden muss, dies wird vom Landesbetrieb für Verkehr vorgenommen.
Die Sommerferien wurden von unserer Jugendwehr dahingehend genutzt, dass sie ihren Standort von Osterrönfeld nach Spanien verlegt haben. Unter der Leitung von Benjamin Skropp (Jugendwart der Feuerwehr) fuhren 28 Kinder und 9 Betreuer mit fünf Fahrzeugen und diversen Anhängern (auch das Boot der Jugendfeuerwehr war dabei) am 05.05.24 gut gelaunt unter Blaulicht vom Hof. Heil angekommen und heil zurückgekommen (29.08.) lagen dazwischen viele schöne Erlebnisse und Erfahrungen, die für alle teilnehmenden Kinder sicherlich unvergesslich sein werden. Um dies möglich zu machen ist viel vorbereitende Arbeit notwendig und während der Reise trägt man eine hohe Verantwortung für die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen. All dies wurde ehrenamtlich geleistet.
Herzlichen Dank an Benjamin Skropp und sein Betreuerteam für diesen wirklich nicht selbstverständlichen Einsatz.
Unser Freibad hat nun auch einen eigenen Song. Im Rahmen unserer Konzertreihe im August trat unter anderem die Gruppe „TÜTÜ PLÜSCH“ auf und spielte dort – erstmalig in der Öffentlichkeit – den neuen Freibadsong. Wer den Auftritt verpasst hat kann den Song unter https://joutu.be/7z3cl61-vnM im Internet hören bzw. sehen. Viel Spaß dabei.
Im September gibt es noch zwei Konzerte:
In der Kirche tritt am 20.09. um 19.00 Uhr die Gruppe „ORIGINAL GRAENZMUSIK“ auf. Mit dabei ist unser ehemaliger Pastor Michael Frieseke-Oehler. Der Einritt ist wie immer frei.
Am Samstag, den 21.09 findet von 15.00 bis 22.00 Uhr das „Pink Tank Festival“ in unserem Freibad statt. Es wird Hardrock von verschiedenen Gruppen geboten. Veranstalter ist in diesem Fall ein engagierter Mitbürger aus unserer Gemeinde. Für das Konzert wird Eintritt erhoben, Schwimmen ist unabhängig vom Konzert bis 19.00 Uhr möglich.
Abschließend möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass man mich jederzeit gerne bei Fragen zu unseren gemeindlichen Themen ansprechen oder über die Verwaltung einen persönlichen Gesprächstermin vereinbaren kann.
Herzliche Grüße
Hans-Georg Volquardts
Bürgermeister
Abfuhr des Abwassers aus Hauskläranlagen Klärschlammbeseitigung im Gebiet des Abwasserzweckverbandes Wirtschaftsraum Rendsburg
Die Regelabfuhr des Abwassers aus Kleinkläranlagen wird 2024 für die Gemeinden Alt Duvenstedt, Fockbek, Nübbel, Ostenfeld b. RD, Osterrönfeld, Rickert und Schülldorf vom 02.09.2024 bis 30.11.2024 durchgeführt:
Die Vergangenheit hat leider gezeigt, dass sich zeitliche Verschiebungen ergeben können. Die Entleerung erfolgt grundsätzlich zwischen 7:00 Uhr und 16:00 Uhr.
Alle Kammern der Hauskläranlage sind frei zugänglich herzurichten. Insbesondere sind Grubendeckel, die mit Erde bedeckt sind oder auf denen Gegenstände stehen, freizulegen. Die Deckel sind so herzurichten, dass diese mit einfachen Mitteln und wenig Kraft geöffnet werden können.
Die Entschlammung der Kleinkläranlagen erfolgt nach den Vorgaben des Landes Schleswig-Holstein.
Die beauftragte Firma wird die Kläranlage auch dann entleeren, wenn keine Hausbewohner angetroffen werden.
Bei technisch belüfteten Kleinkläranlagen erfolgt die Entschlammung nach den Vorgaben der Wartungsfirma nach Bedarf. Sammelgruben werden ebenfalls nach Bedarf entleert
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Osterrönfeld
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Osterrönfeld gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz im Rahmen der gemeinsamen Lärmaktionsplanung für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 2005 ist die Umsetzung der EU-Richtlinie von 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in deutsches Recht erfolgt. Seit 2007 wurden daraufhin bundesweit in einer ersten Stufe Lärmaktionspläne aufgestellt. In der vierten Stufe zum Jahr 2024 sind diese Lärmaktionspläne nunmehr zu überprüfen und fortzuschreiben.
Seit der zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung haben sich die betroffenen Städte und Gemeinden der Entwicklungsagentur für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg für eine gemeinsame Bearbeitung zusammengeschlossen.
Auf Grundlage des vorangegangenen Lärmaktionsplanes von 2018 wurde der Entwurf des Lärmaktionsplanes 2024 erarbeitet.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind an der Erstellung des Lärmaktionsplanes die Einwohnerinnen und Einwohner der betroffenen Gemeinden zu beteiligen und zu informieren. Sie sind aufgerufen, Hinweise zu geben oder selbst Vorschläge zu unterbreiten, wo und auch wie die Lärmsituation im Gemeindegebiet zu verbessern ist. Die Betrachtung liegt dabei auf den Hauptverkehrsstraßen, welche die Gemeinden durchziehen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Osterrönfeld liegt in der Zeit
vom 01. Dezember 2023 bis zum 05. Januar 2024
in der Amtsverwaltung des Amtes Eiderkanal in Osterrönfeld, Schulstraße 36, 24783 Osterrönfeld, Zimmer 11 (1.OG), während der Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr) öffentlich aus.
Weiterhin ist eine Beteiligung über die Online-Veröffentlichung unter dem Internet-Link: www.amt-eiderkanal.de/gemeinden/osterroenfeld/aktuelles möglich.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez.
Jannika Stieber
Anlage/n:
- Entwurf Lärmaktionsplanung gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Osterrönfeld
- Lärmkarten der Gemeinde Osterrönfeld
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Vorläufiges Wahlergebnis der Kommunalwahl 2018 Wahlbezirk 005 Osterrönfeld
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Vorläufiges Wahlergebnis der Kommunalwahl 2018 Wahlbezirk 004 Osterrönfeld
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