Sozialstaffel
Information über die Ermäßigung der Elternbeiträge für die Angebote der Offenen Ganztagsschulen in Osterrönfeld und Schacht-Audorf
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Erziehungsberechtigten,
zu Beginn des kommenden Schuljahres 2021/2022 führt der Schulverband im Amt Eiderka-nal für die Offene Ganztagsschule (OGS) an der Aukamp-Schule sowie der Grund- und Gemeinschaftsschule Schacht-Audorf eine Sozialstaffel ein.
Die entsprechende Satzung zur Einführung der Sozialstaffel tritt nach Beschlussfassung durch die Schulverbandsversammlung zum 1. August 2021 in Kraft. Die Satzung regelt die Ermäßigung oder Übernahme der Gebühren, die Eltern für die Betreuung ihrer Kinder in der Offenen Ganztagsschule der Aukamp-Schule sowie der Grund- und Gemeinschaftsschule Schacht-Audorf, aufzuwenden haben.
Mit der Einführung der Sozialstaffel leistet der Schulverband einen freiwilligen Beitrag, um möglichst vielen Kindern eine Ganztagsbetreuung zu ermöglichen.
Welche Gebühren können ermäßigt werden?
Eine Ermäßigung ist für folgende Kosten möglich: Frühbetreuung, Mittagsbetreuung inkl. Hausaufgabenbegleitung und Spätbetreuung inklusive der Kurse. Die Kosten der Verpflegung werden nicht ermäßigt.
Wer hat Anspruch auf Sozialstaffelermäßigung?
Vom 1. August 2021 ist die OGS demnach auf Antrag für diejenigen kostenlos, die folgende Sozialleistungen beziehen:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II
- Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel SGB XII
- Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes
- Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Familien mit geringem Einkommen können ebenfalls einen Antrag auf Reduzierung ihrer Gebühren stellen.
Neben Beziehern von Sozialleistungen und Familien mit geringem Einkommen werden auch Familien mit mehreren Kindern von der Sozialstaffel profitieren. Sie können Geschwisterer-mäßigung beantragen. In diesen Fällen wird für das zweitälteste Kind die Hälfte (50 %) und für jüngere Kinder der jeweilige Elternbeitrag vollständig (100%) übernommen.
Die Antragsunterlagen werden in der Schule ausgegeben und können auch auf der Home-page des Amtes Eiderkanal (www. amt-eiderkanal.de) heruntergeladen werden.
Nach Prüfung der Einkommensverhältnisse stellt das Amt Eiderkanal eine Bescheinigung aus-1 Exemplar für die Eltern und 1 Exemplar für die Offene Ganztagsschule (OGS). Diese Bescheinigung ist durch die Eltern bei der OGS vorzulegen und dort werden die Gebühren entsprechend der Bescheinigung neu berechnet.
Bis zur Vorlage der Bescheinigung ist der OGS-Beitrag in voller Höhe zu zahlen. Die Ermä-ßigung wird rückwirkend zum 01. des Monats, in dem der Antrag eingegangen ist, gewährt.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die genannte Mitarbeiterin.
Mit freundlichen Grüßen
Beate Nielsen
Schulverbandsvorsteherin
Amt Eiderkanal
Frau Anja Krüll
Kieler Straße 25
24790 Schacht-Audorf
Telefon: 04331 8471-41
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: a.kruell[at]amt-eiderkanal.de