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Sozialstaffel

Information über die Ermäßigung der Elternbeiträge für die Angebote der Offenen Ganztagsschulen in Osterrönfeld und Schacht-Audorf

Es besteht die Möglichkeit, beim Schulverband des Amtes Eiderkanal einen Antrag auf Ermäßigung der Betreuungsbeiträge (Sozialstaffel) für den Besuch der Offenen Ganztagsschule (OGS) in Schacht-Audorf und Osterrönfeld zu stellen. 

Mit der Einführung der Sozialstaffel leistet der Schulverband einen freiwilligen Beitrag, um möglichst vielen Kindern eine Ganztagsbetreuung zu ermöglichen.

Welche Gebühren können ermäßigt werden?

Eine Ermäßigung ist für folgende Kosten möglich: Frühbetreuung, Mittagsbetreuung inkl. Hausaufgabenbegleitung und Nachmittagsbetreuung inklusive der Kurse. Die Kosten der Verpflegung werden nicht ermäßigt.

Wer hat Anspruch auf Sozialstaffelermäßigung?

Die OGS ist auf Antrag für diejenigen kostenlos, die folgende Sozialleistungen beziehen:

-    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II
-    Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel SGB XII
-    Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes
-    Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes
-    Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz

Familien mit geringem Einkommen können ebenfalls einen Antrag auf Reduzierung ihrer Gebühren stellen. 

Geschwisterermäßigung

Neben Beziehern von Sozialleistungen und Familien mit geringem Einkommen werden auch Familien mit mehreren Kindern von der Sozialstaffel profitieren. Sie können Geschwisterermäßigung beantragen. In diesen Fällen wird für das zweitälteste Kind die Hälfte (50 %) und für jüngere Kinder der jeweilige Elternbeitrag vollständig (100%) übernommen.

Antragsunterlagen

Die Antragsunterlagen können auf der Homepage des Amtes Eiderkanal www.amt-eiderkanal.de/buergerservice/formulare sowie der jeweiligen Schule heruntergeladen werden. 

Nach Prüfung der Einkommensverhältnisse stellt das Amt Eiderkanal eine Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung ist durch die Eltern bei der OGS vorzulegen und dort werden die Gebühren entsprechend der Bescheinigung neu berechnet. Bis zur Vorlage der Bescheinigung ist der OGS-Beitrag in voller Höhe zu zahlen. Die Ermäßigung wird zunächst maximal für die Dauer eines Schuljahres (bis 31.07.) gewährt. Mit Beginn des neuen Schuljahres (01.08.) ist ein neuer Antrag zu stellen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Krüll, Amt Eiderkanal unter der Tel.-Nr. 04331 -9474 41.
 

Schulverband im Amt Eiderkanal                                                                            15.09.2023
Der Schulverbandsvorsteher

 

Antrag auf Ermäßigung des Kostenbeitrages für die OGS

Amt Eiderkanal
Frau Anja Krüll
Kieler Straße 25
24790 Schacht-Audorf

Telefon: 04331 8471-41
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: a.kruell[at]amt-eiderkanal.de