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Ausschreibungen und Vergaben öffentlicher Aufträge

Auf diesen Seiten

  • informieren das Amt Eiderkanal, die amtsangehörigen Gemeinden und der Schulverband im Amt Eiderkanal gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen von nationalen Bauleistungen ohne Öffentlichen Teilnahmewettbewerb nach der VOB/A (1. Abschnitt) ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000,00 EUR (ohne Umsatzsteuer);
  • veröffentlichen das Amt Eiderkanal, die amtsangehörigen Gemeinden und der Schulverband im Amt Eiderkanal aktuelle Auftragsbekanntmachungen zu Öffentlichen Ausschreibungen;
  • informieren das Amt Eiderkanal, die amtsangehörigen Gemeinden und der Schulverband im Amt Eiderkanal über vergebene Aufträge bei nationalen Vergabeverfahren nach der VOB/A (1. Abschnitt) bzw. der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO):
    1. Sofern bei nationalen Vergabeverfahren nach der VOB/A (1. Abschnitt) bei
      • Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000,00 EUR ohne Umsatzsteuer
      • Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000,00 EUR ohne Umsatzsteuer
      übersteigt, informiert das Amt nach der Durchführung dieser Verfahren gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A über jeden so vergebenen Auftrag auf der amtseigenen Homepage und hält diese Informationen dort mindestens sechs Monate vor.
    2. Sofern bei nationalen Vergabeverfahren nach der UVgO bei
      • Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000,00 EUR ohne Umsatzsteuer
      • Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000,00 EUR ohne Umsatzsteuer
      erreicht, informiert das Amt nach der Durchführung dieser Verfahren gemäß § 30 Abs. 1 UVgO über jeden so vergebenen Auftrag auf der amtseigenen Homepage und hält diese Informationen dort mindestens drei Monate vor.