Schiffsanmeldung
Richtlinien für die Schiffsanmeldung
Die nachfolgende Richtlinie regelt die Bestimmungen die einzuhalten sind, um die Sicherheit im Hafen zu gewährleisten.
Die Schiffsanmeldung hat per E-Mail, Fax oder telefonisch mindestens 24 Stunden vor Ankunft des Schiffes, spätestens nach Verlassen des letzten Hafens, zu erfolgen.
E-Mail (24 h): hafenbehoerde[at]amt-eiderkanal.de
Fax (24 h): 04331 8471-71
Telefon (Mo – Do: 08:00-17:30 Uhr, Fr: 08:00-12:00 Uhr): 04331 8471-51
Folgende Informationen müssen enthalten sein:
Schiffsanameldung
- Name des Schiffsführers/Kapitän
- Schiffsname
- Nationalität
- Unterscheidungssignal
- IMO Nummer
- Länge und Breite in m
- BRZ
- Ankunftstiefgang in m
- Auslauftiefgang in m
- Ankunftszeit
- Auslaufzeit
- Eingelaufen von
- Güterart
- Güter laden / Güter löschen
- Löschfirma
Verantwortlich für die Anmeldung
- Agentur
- Ansprechpartner
- Straße, Nr.
- PLZ, Ort
- Telefon
Weiterhin sind folgende Anlagen für die Schiffsanmeldung erforderlich:
- ISPS Report
- Müllentsorgungsliste
- Ladungspapiere
- Crewliste
Im Falle einer sachlich begründeten Ablehnung wird die Hafenbehörde die Gründe schriftlich per E-Mail mitteilen.