Anliegerbescheinigung beantragen
Anliegerbescheinigung beantragen
Sie möchten ein Grundstück erwerben? Mithilfe einer Anliegerbescheinigung können Sie erfahren, welche gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück zusammenhängen.
Wer in Deutschland ein Grundstück besitzt, muss darauf Abgaben zahlen. Dazu zählen beispielsweise die Grundsteuer oder Grundbesitzabgaben wie Abfall- oder Abwassergebühren.
Wenn Sie ein bestimmtes Grundstück erwerben möchten, können Sie eine Anliegerbescheinigung beantragen.
Mit der Anliegerbescheinigung erfahren Sie, welche maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben Sie als Besitzerin oder Besitzer zahlen müssten. Darunter gehören zum Beispiel:
- Erschließungsbeiträge,
- Straßenausbaubeiträge und
- Kanalanschlussbeiträge.
Die Anliegerbescheinigung können Sie form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde beantragen.
Darüber hinaus können Sie bei der zuständigen Gemeinde eine hierfür anfallende Gebühr erfragen.
Kurztext
- mit für Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen sich Interessierte Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben
- Anliegerbescheinigung kann form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden
- hierfür anfallende Gebühr ist bei zuständiger Gemeinde zu erfragen
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Eindeutige Identifikation des Grundstücks
- Flurstücksnummer
- Liegenschaftskataster-Kennung
- Grundbuchblattnummer und -auszug
- gegebenenfalls Adresse
Ansprechpartner
Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36
24783 Osterrönfeld
Tel: 04331 8471-0Fax: 04331 8471-71E-Mail: info[at]amt-eiderkanal.deWeb: www.amt-eiderkanal.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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