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Anliegerbescheinigung beantragen

Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

Kurztext

Als auf Bundesrecht zurückgehende Abgaben kommen für ein Grundstück in Betracht:

  • Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen nach den §§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
  • Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
  • Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
  • Ausgleichsbeiträge (§§ 154 ff. BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
  • Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz, BBodSchG).

 

die zuständige Gemeinde

Zuständige Stelle

die zuständige Gemeinde

 

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Voraussetzungen

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

ca. 1 Woche

 

Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

 

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

 

Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

 


Ansprechpartner

Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36 24783 Osterrönfeld
Tel: 04331 8471-0Fax: 04331 8471-71E-Mail: info[at]amt-eiderkanal.deWeb: www.amt-eiderkanal.de


Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
oder Termine nach Absprache
Mittwoch ist die Verwaltung geschlossen


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein