Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Eisenbahn-Hochbrücke Panorama
Herzlich willkommen

im Amt Eiderkanal

Ostenfelder Kuh
Herzlich willkommen

im Amt Eiderkanal

Autobahnkreuz Rendsburg
Herzlich willkommen

im Amt Eiderkanal

Energiepark Osterrade
Herzlich willkommen

im Amt Eiderkanal

Versteigerung anzeigen

Wer eine Versteigerung durchführen möchte, muss dies vorab schriftlich anzeigen.

Wenn Sie eine Versteigerung durchführen wollen, müssen Sie dies schriftlich anzeigen.

Wollen Sie ungebrauchte Ware versteigern, muss einer der folgenden Ausnahmegründe vorliegen:

  • Die Ware stammt aus
    • einem Nachlass,
    • einer Insolvenzmasse oder
    • einer Geschäftsaufgabe oder
  • die Ware wird im Wege der öffentlichen Versteigerung auf Grund gesetzlicher Vorschrift veräußert.

Bei der Versteigerung von landwirtschaftlichem Inventar, land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Vieh ist keine Anzeige erforderlich.

 

  • An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung und
  • an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).

 

Die Anzeige muss spätestens 14 Tage vor dem Versteigerungstermin erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung dieser Frist ist der Eingang Ihrer Versteigerungsanzeige.

Die Behörde kann in Ausnahmefällen, insbesondere bei leicht verderblichem Versteigerungsgut, die Frist auf Antrag abkürzen.

 

Keine.

 

  • Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Versteigerung,
  • Bezeichnung der Warengattung,
  • Erklärung, dass ausschließlich gebrauchte Ware versteigert werden soll. Falls Zweifel daran bestehen sollten, werden Sie möglicherweise aufgefordert, entsprechende Nachweise vorzulegen.
  • Erlaubnisurkunde für das Versteigerergewerbe nach § 34 b Abs. 1 Gewerbeordnung, sofern sie nicht bereits vorliegt.
  • Angabe des Ortes, an dem sich das Versteigerungsgut bis zum Tage der Versteigerung befindet,
  • Angabe der Besichtigungszeiten,
  • Versicherung, dass die Anzeige samt Unterlagen in Abschrift auch der zuständigen Industrie- und Handelskammer übersandt wird.

Für die Versteigerung ungebrauchter Sachen sind zusätzlich folgende Angaben oder Unterlagen erforderlich:

  • Falls es sich um eine öffentliche Versteigerung handelt: Nachweis der öffentlichen Bestellung als Versteigerin oder Versteigerer (§ 383 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB).
  • Anlass der Versteigerung sowie Namen und Anschriften der Auftraggeberinnen und Auftraggeber,
  • Versicherung, dass die Versteigerung nicht in räumlichem oder zeitlichem Zusammenhang mit einer anderen Verkaufsveranstaltung steht. Ausnahme: Es handelt sich um einen Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe.

 

§ 3 Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen (Versteigererverordnung - VerstV).

§ 3 VerstV

 

Eine neue Versteigerung dürfen Sie am Ort der vorhergehenden Versteigerung erst dann beginnen, wenn die vorhergehende Versteigerung vor mindestens fünf Werktagen beendet wurde. Keine Versteigerung darf die Dauer von sechs Werktagen überschreiten (§ 3 Absatz 3 VerstV).

 


Ansprechpartner

Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36 24783 Osterrönfeld
Tel: 04331 8471-0Fax: 04331 8471-71E-Mail: info[at]amt-eiderkanal.deWeb: www.amt-eiderkanal.de


Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
oder Termine nach Absprache
Mittwoch ist die Verwaltung geschlossen

Frau Birte Asmus

Mitarbeiter Amt Eiderkanal

Bürgerbüro Osterrönfeld
Fachteam Melde- und Standesamt

Kontakt herunterladen
04331 8471-26
04331 8471-71
b.asmus[at]amt-eiderkanal.de
Etage: EG   |   Zimmer: 8

Frau Hanna Dubova

Mitarbeiter Amt Eiderkanal

Bürgerbüro Osterrönfeld
Fachteam Melde- und Standesamt

Kontakt herunterladen
04331 8471-25
04331 8471-71
h.dubova[at]amt-eiderkanal.de
Etage: EG   |   Zimmer: 8


Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25 24790 Schacht-Audorf
Tel: 04331 9474-0Fax: 04331 9474-77E-Mail: info[at]amt-eiderkanal.deWeb: www.amt-eiderkanal.de


Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
oder Termine nach Absprache
Mittwoch ist die Verwaltung geschlossen

Frau Kathrin Kalischko (Bürgerbüro Schacht-Audorf)

Mitarbeiter Amt Eiderkanal

Bürgerbüro Schacht-Audorf und Teamleitung
Fachteam Melde- und Standesamt

Kontakt herunterladen
04331 9474-27
04331 9474-77
k.kalischko[at]amt-eiderkanal.de
Etage: EG   |   Zimmer: 105


Deliusstraße 10 24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de


Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein