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Verkehrsrechtliche Anordnungen

Die Nutzung des Straßenverkehrsraumes darf grundsätzlich nur im Rahmen der StVO erfolgen.

Für alle darüber hinaus geltenden Nutzungen ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

 

20,- € bis 1000,- €

 

Schriftlicher Antrag mit Angabe:

  • Zeitpunkt oder Zeitdauer
  • Ort, ggf. Lageplan
  • kurze Beschreibung der Maßnahme (Grund, Zweck)

 

§§ 29, 45 und 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

 


Ansprechpartner

Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25 24790 Schacht-Audorf
Tel: 04331 9474-0Fax: 04331 9474-77E-Mail: info[at]amt-eiderkanal.deWeb: www.amt-eiderkanal.de


Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
oder Termine nach Absprache
Mittwoch ist die Verwaltung geschlossen

Frau Laura Köhler

Mitarbeiter Amt Eiderkanal

Fachteam Ordnung

Kontakt herunterladen
04331-9474-59
04331 9474-77
l.koehler[at]amt-eiderkanal.de
Etage: 1. OG   |   Zimmer: 201


Der Landrat
Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift: Postfach 90524758Rendsburg


Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja


Quelle der Inhalte: Stadt Wedel