Sterbefall anzeigen
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- Jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Zur letzten Fallgruppe gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt), in deren/dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Fristen
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.
erforderliche Unterlagen
- Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über deren Auflösung,
- Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand,
- Nachweis über den letzten Wohnsitz und
- ärztliche Bescheinigung über den Tod.
Rechtsgrundlage
- §§ 28 ff. Personenstandsgesetz (PStG),
- §§ 37 ff. Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV).
Ansprechpartner
Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25
24790 Schacht-Audorf
Tel: 04331 9474-0Fax: 04331 9474-77E-Mail: info[at]amt-eiderkanal.deWeb: www.amt-eiderkanal.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
oder Termine nach Absprache
Mittwoch ist die Verwaltung geschlossen
Frau Kathrin Kalischko (Standesamt)
Mitarbeiter Amt Eiderkanal
Standesamt und Teamleitung
Fachteam Melde- und Standesamt
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04331 9474-24
04331 9474-77
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Frau Silke Regenberg
Mitarbeiter Amt Eiderkanal
Standesamt
Fachteam Melde- und Standesamt
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04331 9474-23
04331 9474-77
s.regenberg[at]amt-eiderkanal.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
109
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein