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Reisegewerbe: Verbotene Tätigkeiten - Ausnahme

Reisegewerbetreibende können bei der zuständigen Stelle Ausnahmen von den im Reisegewerbe verbotenen Tätigkeiten beantragen.

Im Reisegewerbe sind verschiedene, in der Gewerbeordnung (GewO) festgelegte Tätigkeiten verboten. Diese Verbote dienen dem Verbraucherschutz und der Vermeidung strafbarer Handlungen. Zu ihnen gehören zum Beispiel:

  • der Vertrieb von Giften und gifthaltigen Waren, elektromedizinischen Geräten, Wertpapieren,
  • das Anbieten (Feilbieten) und der Ankauf von Edelsteinen, Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen (zugelassen sind Silberschmuck bis zu einem Verkaufspreis von 40 Euro und Waren mit Silberauflagen) oder
  • die Vermittlung von Darlehen.

Wenn keine Gefährdung der Allgemeinheit, der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung zu befürchten ist, können Ausnahmen von den Beschränkungen zugelassen werden.

 

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

 

Die Ausnahmezulassung durch die örtliche Behörde ist mit dem Vorbehalt des Widerrufs und für einen Zeitraum bis zu fünf Jahren möglich, wenn sich aus der Person des Antragstellers oder aus sonstigen Umständen keine Bedenken ergeben.

 

Die Gebühr beträgt derzeit 60,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.

 

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • gegebenenfalls Handelsregsiter-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregister-Auszug,
  • gegebenenfalls Führungszeugnis/ Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
  • gegebenenfalls Handwerkskarte,
  • gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.

 

  • § 56 Abs. 2 Satz 3 Gewerbeordnung (GewO)
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.7.9 c - VwGebV

§ 56 GewO

VwGebV

 


Ansprechpartner

Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36 24783 Osterrönfeld
Tel: 04331 8471-0Fax: 04331 8471-71E-Mail: info[at]amt-eiderkanal.deWeb: www.amt-eiderkanal.de


Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
oder Termine nach Absprache
Mittwoch ist die Verwaltung geschlossen

Frau Birte Asmus

Mitarbeiter Amt Eiderkanal

Bürgerbüro Osterrönfeld
Fachteam Melde- und Standesamt

Kontakt herunterladen
04331 8471-26
04331 8471-71
b.asmus[at]amt-eiderkanal.de
Etage: EG   |   Zimmer: 8

Frau Hanna Dubova

Mitarbeiter Amt Eiderkanal

Bürgerbüro Osterrönfeld
Fachteam Melde- und Standesamt

Kontakt herunterladen
04331 8471-25
04331 8471-71
h.dubova[at]amt-eiderkanal.de
Etage: EG   |   Zimmer: 8


Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25 24790 Schacht-Audorf
Tel: 04331 9474-0Fax: 04331 9474-77E-Mail: info[at]amt-eiderkanal.deWeb: www.amt-eiderkanal.de


Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
oder Termine nach Absprache
Mittwoch ist die Verwaltung geschlossen

Frau Kathrin Kalischko (Bürgerbüro Schacht-Audorf)

Mitarbeiter Amt Eiderkanal

Bürgerbüro Schacht-Audorf und Teamleitung
Fachteam Melde- und Standesamt

Kontakt herunterladen
04331 9474-27
04331 9474-77
k.kalischko[at]amt-eiderkanal.de
Etage: EG   |   Zimmer: 105


Deliusstraße 10 24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de


Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein