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Niederschlagswassergebühren bezahlen

Wenn Sie die Gebühren für Niederschlagswasser erfahren möchten, finden Sie hier alle wichtigen Informationen zur Höhe und Berechnung.

Für die Ableitung und Behandlung von Regenwasser, das von Ihrem Grundstück in die öffentliche Kanalisation gelangt, werden Gebühren erhoben. Diese Gebühren helfen dabei, die Kosten für den Betrieb und die Pflege der Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung zu decken.

Die Höhe der Gebühren richtet sich in der Regel nach der Fläche Ihres Grundstücks, die versiegelt ist, beispielsweise durch Gebäude, Terrassen oder gepflasterte Flächen. So wird sichergestellt, dass die Kosten gerecht verteilt werden.

Sollten Sie Fragen zu den Gebühren oder zur Berechnung haben, können Sie sich an die zuständige Stelle Ihrer Gemeinde wenden. Dort erhalten Sie auch Informationen darüber, wie sich die Gebühren in Ihrem konkreten Fall zusammensetzen.

Kurztext

  • Niederschlagswassergebühr für versiegelte Flächen
  • fällig bei Einleitung von Regenwasser in die öffentliche Kanalisation
  • Gebühr richtet sich nach Größe der versiegelten Fläche
  • Erforderliche Angaben:
    • Angabe der befestigten/versiegelten Flächen
    • Pläne oder Nachweise zur Grundstücksentwässerung
    • Meldung von Änderungen (zum Beispiel Neubau, Entsiegelung)
  • Zuständig: Amts- oder Stadtverwaltung, Fachbereich Kämmerei und Finanzen

 

  • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle Ihrer Gemeinde ein.
  • Die Gemeinde prüft die Angaben zu den versiegelten Flächen und den Anschluss an die Kanalisation.
  • Die versiegelte Fläche wird ermittelt und die Gebühr auf dieser Grundlage berechnet.
  • Die Gemeinde informiert Sie über die Höhe der Niederschlagswassergebühr.
  • Die Gebühr wird in der Regel jährlich in Form eines Bescheids festgesetzt und ist entsprechend zu bezahlen.
  • Bei Unklarheiten oder Änderungen (zum Beispiel Neubau, Flächenveränderungen) können Sie die Gemeinde informieren, um eine Anpassung der Gebühr zu veranlassen.

Voraussetzungen

  • Das Grundstück verfügt über versiegelte Flächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.
  • Die versiegelten Flächen sind nachweisbar dokumentiert (zum Beispiel durch Pläne oder Katasterauszüge).
  • Die Gemeinde ist für die Niederschlagswasserbeseitigung zuständig und erhebt Gebühren gemäß ihrer Satzung.
  • Es liegen keine Befreiungen oder Ausnahmen von der Gebührenpflicht vor (zum Beispiel durch Versickerung vor Ort).

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Gemeinde und Umfang der eingereichten Unterlagen variieren.

In der Regel erfolgt die Berechnung innerhalb weniger Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen.

Bei Rückfragen oder fehlenden Angaben kann sich die Bearbeitung entsprechend verzögern.

 

Die Höhe der Gebühren richtet sich meist nach der Fläche Ihres Grundstücks, die versiegelt ist.

Die Gebühren werden von der jeweiligen Kommune festgelegt und können daher unterschiedlich ausfallen.

 

  • Lage- und Flurstücksinformationen (Grundbuchauszug oder Katasterplan)
  • Nachweis über versiegelte Flächen (Pläne, Skizzen oder Luftbilder)
  • Baupläne oder Bebauungspläne (falls vorhanden)
  • Angaben zum Anschluss des Niederschlagswassers an die öffentliche Kanalisation
  • Nachweise über bestehende Befreiungen oder Sonderregelungen (Versickerung vor Ort)

 

Amts- oder Stadtverwaltung, Fachbereich Kämmerei und Finanzen

 


Ansprechpartner

Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36 24783 Osterrönfeld
Tel: 04331 8471-0Fax: 04331 8471-71E-Mail: info[at]amt-eiderkanal.deWeb: www.amt-eiderkanal.de

Frau C. Porsch

Mitarbeiter Amt Eiderkanal

Steuern und Abgaben
Fachbereich I - Finanzen

Kontakt herunterladen
0 43 31 / 84 71-18
0 43 31 / 84 71 71
c.porsch[at]amt-eiderkanal.de
Etage: 2.OG   |   Zimmer: 24


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein