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Bürgerbeteiligung

Bürgerbeteiligung ist die aktive Mitwirkung von Bürger/innen an politischen Entscheidungen und/oder Planungsprozessen.

Die Möglichkeiten der Mitwirkung durch Bürger/innen ergeben sich aus Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz. Demnach gilt für die Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Willensbildung erfolgt in erster Linie durch gewählte Vertreter/innen und nicht direkt durch das Volk.

Jede Bürgerin und jeder Bürger hat umfassende Möglichkeiten, in ihrer/seiner Gemeinde oder in ihrem/seinem Kreis aktiv mitzuwirken. Dazu gehört die Wahl der Gemeinde- oder Stadtvertretung und in Kreisen auch die des Kreistags. Auch hauptamtliche Bürgermeister/innen werden direkt gewählt.

Daneben bieten die Gemeinde- und die Kreisordnung auch noch weitere Wege zur Mitgestaltung an:

  • Bürgerbegehren und Bürgerentscheide,
  • Einwohnerversammlungen, -fragestunden und -anträge,
  • Beiräte.

Auch Kinder und Jugendliche haben die Chance zur Mitwirkung.

Ferner existieren über verschiedene Anhörungs-, Einwendungs-, und Beschwerderechte weitere Elemente der Bürgermitwirkung. Auf staatlicher Ebene können die Bürger/innen zudem ihr Petitionsrecht (eine Petition ist zum Beispiel eine Anregung oder Beschwerde) gegenüber dem Petitionsausschuss des Landtages ausüben.

 

An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung.

Mit Ihren Petitionen wenden Sie sich bitte an den Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

 

Weitere Informationen zu Bürgerrechten erfahren Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (MIB).

Bürgerrechte in Schleswig-Holstein: Mitsprache in den Kommunen

 


Ansprechpartner

Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25 24790 Schacht-Audorf
Tel: 04331 9474-0Fax: 04331 9474-77E-Mail: info[at]amt-eiderkanal.deWeb: www.amt-eiderkanal.de


Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
oder Termine nach Absprache
Mittwoch ist die Verwaltung geschlossen


Der Landrat
Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift: Postfach 90524758Rendsburg


Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja


Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Tel: +49 431 988-0E-Mail: registratur[at]landtag.ltsh.deWeb: www.landtag.ltsh.de/

Postanschrift: Postfach 712124171Kiel


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein