Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
- Ausnahmegenehmigung für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Fleischgewinnung / Schlachtung: Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Fortführung des Gewerbes bei Untersagung wegen Unzuverlässlichkeit durch einen Stellvertreter beantragen
- Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung
Ansprechpartner
Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25
24790 Schacht-Audorf
Tel: 04331 9474-0Fax: 04331 9474-77E-Mail: info[at]amt-eiderkanal.deWeb: www.amt-eiderkanal.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Bovenau
Haßmoor
Ostenfeld
Osterrönfeld
Rade
Schacht-Audorf
Schülldorf