Veränderungssperren
Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung.
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für ein Baugebiet, das sie mit einem Bebauungsplan überplanen will, erlassen, dürfen in diesem Baugebiet weder:
- bauliche Anlagen errichtet oder beseitigt werden, noch
- Veränderungen vorgenommen werden, die den Wert steigern oder die geplante Bauausführung erheblich erschweren.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
- Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen
- Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen
- Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks oder dem Recht an einem Grundstück beantragen
- Hausnummernvergabe
- Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Änderung einer Anlage einreichen
Ansprechpartner
Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36
24783 Osterrönfeld
Tel: 04331 8471-0Fax: 04331 8471-71E-Mail: info[at]amt-eiderkanal.deWeb: www.amt-eiderkanal.de
Frau J. Stieber
Mitarbeiter Amt Eiderkanal
Bauverwaltung & Bauleitplanung
Fachteam Bauleitplanung
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04331 8471-33
04331 8471-71
j.stieber2[at]amt-eiderkanal.de
Etage:
1. OG
|
Zimmer:
12
Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25
24790 Schacht-Audorf
Tel: 04331 9474-0Fax: 04331 9474-77E-Mail: info[at]amt-eiderkanal.deWeb: www.amt-eiderkanal.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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