städtebauliche Satzungen
städtebauliche Satzungen
Neben dem Bebauungsplan als wichtigstem planungsrechtlichem Instrument bzw. wichtigster Satzung bieten sich der Gemeinde noch weitere Möglichkeiten die städtebauliche Ordnung zu gewährleisten.
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Bauprodukte: Herstellung von nicht geregelten Bauprodukten - Erlaubnis
- Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen
- Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach FlurbG beschließen
- Wohnungsbau Förderung von Mietwohnungen
Ansprechpartner
Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36
24783 Osterrönfeld
Tel: 04331 8471-0Fax: 04331 8471-71E-Mail: info[at]amt-eiderkanal.deWeb: www.amt-eiderkanal.de
Herr A. Gleser
Mitarbeiter Amt Eiderkanal
Teamleitung
Fachteam Bauleitplanung
Kontakt herunterladen
04331 8471-36
04331 8471-71
0151 679 884 58
a.gleser[at]amt-eiderkanal.de
Etage:
1. OG
|
Zimmer:
14
Quelle der Inhalte: Stadt Wedel
Bovenau
Haßmoor
Ostenfeld
Osterrönfeld
Rade
Schacht-Audorf
Schülldorf