Grundsteuerreform 2025 – Was Sie als Eigentümer jetzt wissen sollten
Ab dem 1. Januar 2025 gilt bundesweit ein neues System zur Berechnung der Grundsteuer. Ziel ist es, die Grundsteuer fairer, transparenter und rechtssicher zu gestalten.
Was ändert sich konkret?
✔️ Neubewertung aller Grundstücke
Alle Grundstücke in Schleswig-Holstein wurden neu bewertet. Diese neuen Werte dienen künftig als Grundlage für die Grundsteuerberechnung.
✔️ Drei Arten der Grundsteuer
Grundsteuer A: für land- und forstwirtschaftliche Flächen
Grundsteuer B: für Wohn- und Gewerbeimmobilien
Grundsteuer C (neu): für unbebaute, baureife Grundstücke – mit höherem Hebesatz zur Förderung der Bebauung
✔️ Erklärungspflicht
Alle Eigentümer mussten eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt einreichen – am einfachsten über ELSTER (www.elster.de).
Warum diese Reform?
🔹 Grundstücke sollen künftig gerecht und vergleichbar besteuert werden
🔹 Die Berechnung wird transparenter und verständlicher
🔹 Die neue Grundsteuer soll Kommunen stabile Einnahmen sichern – ohne die Gesamtbelastung zu erhöhen
🔹 Durch die Grundsteuer C sollen Wohnbauflächen schneller genutzt werden
Wichtig: Einspruchsrecht beim Finanzamt
Der Grundsteuerbescheid basiert auf dem sogenannten Grundsteuermessbetrag, den das Finanzamt festsetzt.
👉 Wenn Sie Einspruch einlegen möchten, müssen Sie das direkt beim Finanzamt tun – nicht beim Amt oder der Gemeinde.
Hebesätze der Gemeinden im Überblick
Gemeinde | Grundsteuer B 2024 | Grundsteuer B 2025 |
---|---|---|
Osterrönfeld | 335 % | 415 % |
Bovenau | 350 % | 350 % |
Schülldorf | 370 % | 370 % |
Ostenfeld | 340 % | 340 % |
Haßmoor | 367 % | 334 % |
Rade b. RD | 260 % | 260 % |
Schacht-Audorf | 370 % | 396 % |
Beispiel zur Berechnung
So wird die neue Grundsteuer berechnet:
Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100 = Grundsteuer in EUR
Beispielrechnung:
Messbetrag: 87,60 €
Hebesatz: 378 %
→ 87,60 × 378 ÷ 100 = 331,12 € im Jahr
→ 82,78 € pro Quartal
Zum Vergleich: Vor der Reform waren es z. B. 276,08 € im Jahr
Transparenzregister: Was ist das?
Das Transparenzregister des Landes zeigt, wie hoch ein Hebesatz sein müsste, damit eine Gemeinde nicht mehr oder weniger einnimmt als vor der Reform (sog. „aufkommensneutraler Hebesatz“).
Die Angaben sind unverbindlich
Die endgültige Entscheidung trifft jede Gemeinde selbst
👉 Weitere Infos gibt’s direkt beim Transparenzregister der Landesregierung
Bei Fragen zur Grundsteuer steht Ihnen Ihre Gemeinde oder das Amt Eiderkanal gerne zur Verfügung.