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Grundsteuerreform 2025: Was sich für Eigentümer ändert

Grundsteuerreform 2025 – Was Sie als Eigentümer jetzt wissen sollten

Ab dem 1. Januar 2025 gilt bundesweit ein neues System zur Berechnung der Grundsteuer. Ziel ist es, die Grundsteuer fairer, transparenter und rechtssicher zu gestalten.

Was ändert sich konkret?

✔️ Neubewertung aller Grundstücke
Alle Grundstücke in Schleswig-Holstein wurden neu bewertet. Diese neuen Werte dienen künftig als Grundlage für die Grundsteuerberechnung.

✔️ Drei Arten der Grundsteuer

  • Grundsteuer A: für land- und forstwirtschaftliche Flächen

  • Grundsteuer B: für Wohn- und Gewerbeimmobilien

  • Grundsteuer C (neu): für unbebaute, baureife Grundstücke – mit höherem Hebesatz zur Förderung der Bebauung

✔️ Erklärungspflicht
Alle Eigentümer mussten eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt einreichen – am einfachsten über ELSTER (www.elster.de).


Warum diese Reform?

🔹 Grundstücke sollen künftig gerecht und vergleichbar besteuert werden
🔹 Die Berechnung wird transparenter und verständlicher
🔹 Die neue Grundsteuer soll Kommunen stabile Einnahmen sichern – ohne die Gesamtbelastung zu erhöhen
🔹 Durch die Grundsteuer C sollen Wohnbauflächen schneller genutzt werden


Wichtig: Einspruchsrecht beim Finanzamt

Der Grundsteuerbescheid basiert auf dem sogenannten Grundsteuermessbetrag, den das Finanzamt festsetzt.
👉 Wenn Sie Einspruch einlegen möchten, müssen Sie das direkt beim Finanzamt tun – nicht beim Amt oder der Gemeinde.


Hebesätze der Gemeinden im Überblick

GemeindeGrundsteuer B 2024Grundsteuer B 2025
Osterrönfeld335 %415 %
Bovenau350 %350 %
Schülldorf370 %370 %
Ostenfeld340 %340 %
Haßmoor367 %334 %
Rade b. RD260 %260 %
Schacht-Audorf370 %396 %

 


Beispiel zur Berechnung

So wird die neue Grundsteuer berechnet:

Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100 = Grundsteuer in EUR

Beispielrechnung:

  • Messbetrag: 87,60 €

  • Hebesatz: 378 %
    → 87,60 × 378 ÷ 100 = 331,12 € im Jahr
    82,78 € pro Quartal

Zum Vergleich: Vor der Reform waren es z. B. 276,08 € im Jahr


Transparenzregister: Was ist das?

Das Transparenzregister des Landes zeigt, wie hoch ein Hebesatz sein müsste, damit eine Gemeinde nicht mehr oder weniger einnimmt als vor der Reform (sog. „aufkommensneutraler Hebesatz“).

  • Die Angaben sind unverbindlich

  • Die endgültige Entscheidung trifft jede Gemeinde selbst

👉 Weitere Infos gibt’s direkt beim Transparenzregister der Landesregierung


Bei Fragen zur Grundsteuer steht Ihnen Ihre Gemeinde oder das Amt Eiderkanal gerne zur Verfügung.

Verwaltungsstelle Osterrönfeld

Verwaltungsstelle Schacht-Audorf

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