Sozialstaffelberechnung, Ermäßigung Kostenbeitrag/Gebühren Kita
Sozialstaffelberechnung, Ermäßigung Kostenbeitrag/Gebühren Kita
Sozialstaffelberechnung, Ermäßigung Kostenbeitrag/Gebühren Kita
Gemäß § 7 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KiTaG) können auf Antrag folgende Ermäßigungen des Elternbeitrages gewährt werden:
Geschwisterermäßigung:
Wenn mehrere mit Hauptwohnung in einem Haushalt lebende Kinder einer Familie vor dem Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege gefördert werden,
- dann reduziert sich der Elternbeitrag für das zweitälteste Kind um 50% und
- für jüngere Kinder um 100%.
Der Antrag ist in der jeweiligen Kindertageseinrichtung zu stellen. Sofern Ihre Kinder in einer Kindertageseinrichtung betreut werden, erhalten Sie Informationen über die Antragstellung entweder in der jeweils betreuenden Kindertageseinrichtung.
Soziale Ermäßigung:
Der Elternbeitrag wird übernommen oder erlassen, wenn er den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Für die Feststellung der zumutbaren Belastung wird das zu berücksichtigende Einkommen und eine Einkommensgrenze ermittelt.
- Liegt das zu berücksichtigende Einkommen über der Einkommensgrenze, sind von den Eltern 50% des Einkommens über der Einkommensgrenze einzusetzen.
- Liegt das zu berücksichtigende Einkommen unter der Einkommensgrenze, wird der Elternbeitrag vom Kreis übernommen.
Wenn Eltern oder Kinder
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II,
- Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel des SGB XII,
- Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen
- oder wenn die Eltern des Kindes Kinderzuschlag gemäß § 6 a des Bundeskindergeldgesetzes
- oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten
sind Elternbeiträge nicht zuzumuten und werden daher auf Antrag übernommen.
Den Antrag auf soziale Ermäßigung stellen Sie bitte bei ihrer Wohnsitz-Gemeinde.
Bei einer Betreuung in Kindertagespflege ist der Antrag auf Geschwisterermäßigung beim Kreis Rendsburg-Eckernförde, Fachbereich 3, Fachdienst 3.1 – Kinder, Jugend, Sport zu stellen.
Antragstellung
Die Verwaltungsleistung ist kostenfrei.
Alle im Antrag gemachten Angaben sind entsprechend zu belegen.
Ansprechpartner
Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25
24790 Schacht-Audorf
Tel: 04331 9474-0Fax: 04331 9474-77E-Mail: info[at]amt-eiderkanal.deWeb: www.amt-eiderkanal.de
Frau M. Becker-Tank
Mitarbeiter Amt Eiderkanal
Fachteam Kita, Schule und Soziales
Kontakt herunterladen
04331 9474-47
04331 9474-77
m.becker-tank[at]amt-eiderkanal.de
Etage:
OG
|
Zimmer:
208
Frau T. Beyer
Mitarbeiter Amt Eiderkanal
Fachteam Kita, Schule und Soziales
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04331 9474-46
04331 9474-77
t.beyer[at]amt-eiderkanal.de
Etage:
EG
Frau A. Krüll
Mitarbeiter Amt Eiderkanal
Fachteam Kita, Schule und Soziales
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04331 9474-41
04331 9474-77
a.kruell[at]amt-eiderkanal.de
Etage:
OG
|
Zimmer:
205
Frau D. Pensch
Mitarbeiter Amt Eiderkanal
Fachteam Kita, Schule und Soziales
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04331 9474-45
04331 9474-77
d.pensch[at]amt-eiderkanal.de
Etage:
OG
|
Zimmer:
201
Herr T. Reimers
Mitarbeiter Amt Eiderkanal
Fachteam Kita, Schule und Soziales
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04331 9474-77
t.reimers[at]amt-eiderkanal.de
Quelle der Inhalte: Amt Hüttener Berge
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