Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
Die Ordnungsbehörden können bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung jederzeit den Betrieb von erlaubnisfreien Gaststätten untersagen.
Bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung, wenn Sie beispielsweise die notwendige Zuverlässigkeit nicht besitzen, kann eine Untersagung für das erlaubnisfreie Gaststättengewerbe erfolgen.
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Die Untersagung kann auch vor Beginn des Betriebes eines erlaubnisfreien Gaststättengewerbes erfolgen.
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).
- Aufnahme als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt in eine Rechtsanwaltskammer beantragen
- Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt in die Rechtsanwaltskammer beantragen
- Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Hausschlachtungen
Ansprechpartner
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Tel: 04331 9474-0Fax: 04331 9474-77E-Mail: info[at]amt-eiderkanal.deWeb: www.amt-eiderkanal.de
Frau K. Theede
Mitarbeiter Amt Eiderkanal
Fachteam Ordnung
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04331 9474-77
k.theede[at]amt-eiderkanal.de
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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