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Bisherige Wahlen

Kommunalwahl 2023

Die Ergebnisse der Gemeinde- und Kreiswahlen vom 14. Mai 2023 stehen Ihnen unter https://www.wahlen-sh.de zur Verfügung.

Bürgerentscheid zum Erhalt der Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik in Rendsburg und zum Erhalt der Geburtsklinik, Chirurgie und Zentraler Notaufnahme in Eckernförde in der imland gGmbH am 06. November 2022

Abstimmungsergebnisse
Bürgerentscheid imland gGmbH
Die Ergebnisse der Abstimmung werden ab 18.00 Uhr auf der Seite des Kreises Rendsburg-Eckernförde unter www.kreis-rd.de zur Verfügung gestellt.

 

Ab sofort erhalten Bürgerinnen und Bürger ihre Abstimmungsscheine und Briefabstimmungsunterlagen in den Bürgerbüros des Amtes Eiderkanal.
Nach Beantragung der Briefabstimmungsunterlagen können Sie direkt bei uns im Hause abstimmen.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist für die Beantragung der Abstimmungsunterlagen nicht erforderlich.

Eine formlose Beantragung per E-Mail an wahlen[at]amt-eiderkanal.de mit Angabe des Namens, des Geburtsdatums und der Adresse ist möglich.
Einfacher und schneller funktioniert die Nutzung des Onlineangebotes unter Briefabstimmung-Online (https://wahlschein.de/IWS/start.do?mb=01058124)

Für die Beantragung kann auch die Rückseite des Abstimmungsbenachrichtigungsschreibens genutzt werden. Diese erhalten alle Abstimmungsberechtigten bis spätestens zum 14.10.2022 per Post.
Beachten Sie bitte, dass eine Beantragung nur bei der zuständigen Behörde Ihrer Gemeinde erfolgen kann.
Wer für eine andere Person die Briefabstimmungsunterlagen beantragen und / oder abholen möchte, muss eine entsprechende Vollmacht im Bürgerbüro vorlegen.

Wir bitten darum, die Abstimmungsunterlagen so rechtzeitig zurückzusenden, dass diese noch bis 18:00 Uhr am Abstimmungstag zu dem entsprechenden Abstimmungsvorstand gebracht werden können. Die Rücksendung von Abstimmungsbriefen ist portofrei.

Verlorene Abstimmungsscheine und Stimmzettel werden nicht ersetzt.

Die Beantragung per Online Verfahren:

Zur eindeutigen Identifizierung füllen Sie möglichst alle Felder vollständig aus.
Sollten Sie den Antrag versehentlich mehrfach abgesendet haben oder sonstige Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Bürgerservice:

Bürgerbüro Schacht-Audorf  Tel: 04331 9474 – 27 / 28
Bürgerbüro Osterrönfeld       Tel: 04331 8471 – 25 / 26


Zur Durchführung des Bürgerentscheides sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen – Jetzt Abstimmungs-/Wahlhelfer werden
https://www.buergerdienste-online.de/olav/olav.htm?_flowId=wahlhelfer-flow&_flowExecutionKey=e1s1

 

Landtagswahl am 08. Mai 2022

Ab sofort erhalten Bürgerinnen und Bürger ihre Wahlscheine und Briefwahlunterlagen in den Bürgerbüros des Amtes Eiderkanal.
Nach Beantragung der Briefwahlunterlagen können Sie direkt bei uns im Hause wählen.
Eine vorherige Terminvereinbarung in einem unserer Bürgerbüros ist für die Beantragung der Wahlunterlagen erforderlich.

Eine formlose Beantragung per E-Mail an wahlen[at]amt-eiderkanal.de mit Angabe des Namens, des Geburtsdatums und der Adresse ist möglich.
Einfacher und schneller funktioniert die Nutzung des Wahlbuttons (siehe unten).

Für die Beantragung kann auch die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens genutzt werden. Diese erhalten alle Wahlberechtigten bis spätestens zum 17.04.2022 per Post.
Beachten Sie bitte, dass eine Beantragung nur bei der zuständigen Behörde Ihrer Gemeinde erfolgen kann.
Wer für eine andere Person die Briefwahlunterlagen beantragen und / oder abholen möchte, muss eine entsprechende Vollmacht im Bürgerbüro vorlegen.
Die Rücksendung von Wahlbriefen brauchen nicht frankiert zu werden.

Der rechtzeitige Eingang der Unterlagen beim Amt Eiderkanal liegt in der Verantwortung der Wählerinnen und Wähler. Deshalb wird darum gebeten, darauf zu achten, dass die Wahlunterlagen rechtzeitig, spätestens bis 18:00 Uhr am Wahltag beim Amt Eiderkanal eingehen.
Verlorene Wahlscheine und Stimmzettel werden nicht ersetzt.


Wir bitten, um Kenntnisnahme der folgenden Hinweise:

Um eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person zu ermöglichen, werden Sie gebeten, die Felder möglichst vollständig auszufüllen.

Vor dem Absenden Ihres Antrages kontrollieren Sie bitte Ihre Daten und drucken sich gegebenenfalls den Antrag für Ihre Unterlagen aus.

Sollten Sie den Antrag versehentlich mehrfach absenden, kann es sein, dass durch das Wahlamt nur der erste Antrag berücksichtigt wird (auch wenn dort vielleicht die Anschrift fehlt, wohin der Wahlschein gesendet werden soll und Sie dieses im zweiten Antrag nachholen).

In solch einem Fall wenden Sie sich bitte direkt an die Kolleginnen der eines unserer Bürgerbüros:

Bürgerbüro Schacht-Audorf  Tel: 04331 9474 – 27 / 28
Bürgerbüro Osterrönfeld       Tel: 04331 8471 – 25 / 26

Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021

Die Bundesregierung hat als Wahltermin für die Bundestagswahl in Deutschland des 26. September 2021 bestimmt (siehe hierzu "Anordnung über die Bundestagswahl 2021 BGBL.I.S.2769").

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Als Wahlhelfer/in registrieren lassen:

Ihre Stimme zählt – Ihre Hilfe auch!

Hier haben Sie die Möglichkeit sich als Wahlhelfer*in registrieren zu lassen. So geht ’s:

Wahlergebnisse der Europawahl 2019

Die Wahlergebnisse der Europawahl vom 26.05.2019 finden Sie hier.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Onlineangebot.

Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise sorgfältig. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können Sie nur für sich selbst, nicht für eine andere Person beantragen. (Wer den Antrag für eine andere Person stellen will, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht gegenüber dem Wahlamt nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.)

Beachten Sie bitte, dass eine Beantragung nur bei dem für Sie zuständigen Amt Ihres Wohnsitzes erfolgen kann.

Um eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person zu ermöglichen, werden Sie gebeten, die Felder vollständig auszufüllen.

Vor dem Absenden Ihres Antrages kontrollieren Sie bitte Ihre Daten und drucken sich gegebenenfalls den Antrag für Ihre Unterlagen aus.

Sollten Sie den Antrag versehentlich mehrfach absenden, kann es sein, dass durch das Wahlamt nur der erste Antrag berücksichtigt wird (auch wenn Sie dort vielleicht die Anschrift vergessen hatten, wohin der Wahlschein gesendet werden soll und Sie dieses im zweiten Antrag nachholen). In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt (siehe Kontakt).

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass verlorene Wahlscheine und Stimmzettel nicht ersetzt werden.

Weitere Informationen zur Europawahl erhalten Sie hier:

https://www.bundeswahlleiter.de/ 

Hier haben Sie die Möglichkeit die Briefwahl zu beantragen, vorausgesetzt Sie haben eine Wahlbenachrichtigungskarte vom Amt Eiderkanal erhalten.
Wahlscheinantrag

Wahlergebnisse der Kommunalwahl 2018

Die Wahlergebnisse zur Kommunalwahl 2018 können hier für die Gemeindewahl in den Gemeinden BovenauHaßmoorOstenfeldOsterrönfeldRadeSchacht-Audorf und Schülldorf eingesehen werden.

Wahlergebnisse der Landtagswahl 2017

Die Wahlergebnisse zur Landtagswahl können hier am 07.05.2017, ab 20:00 Uhr für die Gemeinden BovenauHaßmoorOstenfeldOsterrönfeld (WBZ* 001 / WBZ* 002 / WBZ* 003), RadeSchacht-Audorf (WBZ* 004 / WBZ* 005) und Schülldorf eingesehen werden.

WBZ* - Wahlbezirk

Das Gesamtergebnis für das Wahlgebiet Amt Eiderkanal sowie für die Briefwahl im Amt Eiderkanal steht Ihnen ebefalls zur Verfügung.

Ergebnis des Bürgerentscheids am 07. Juni 2015 in der Gemeinde Osterrönfeld

1.) Zahl der Stimmberechtigten:      4.286

2.) Zahl der Abstimmenden:              312   entspricht: 7,28 %

3.) Zahl der abgegebenen Stimmzettel:  312

gültige Ja-Stimmen: 118 entspricht: 37,82 %
gültige Nein-Stimmen: 190 entspricht: 60,90 %

gültige Stimmen insgesamt: 308

ungültige Stimmen: 4 entspricht: 1,28 %
insgesamt abgegebene Stimmen: 312

4.) Erfüllung des Quorums:

Die erforderliche Mehrheit von mindestens 20% der Stimmberechtigten (=868 Stimmen) wurde nicht erreicht.

5.) Inhaltliches Ergebnis:

Der Bürgerentscheid wurde mehrheitlich abgelehnt.