Satzung
der Gemeinde
Osterrönfeld
über die Erhebung von
Gebühren für das Freibad in der Gemeinde Osterrönfeld
in der Fassung der Nachträge vom
12.07.2001 und 18.06.2003
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.07.1996 (GVOBl. S. 529) und der §§ 1,
2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes vom 22.07.1996 (GVOBl. S. 565) wird nach
Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 12. Februar 1998 folgende
Gebührensatzung erlassen:
§ 1
(1)
Für
die Benutzung des Freibades werden Gebühren erhoben.
(2)
Es
werden Einzelkarten, Zwölferblocks und Jahreskarten ausgegeben.
(3)
Die
Einzelkarte berechtigt zur einmaligen Benutzung am Tage der Lösung, der
Zwölferblock zur zwölfmaligen Benutzung, die Jahreskarte gilt für die Dauer der
Badesaison des laufenden Jahres.
(4)
Jahreskarten
sind nicht übertragbar.
§ 2
Gebührensätze
(1)
Die
Benutzungsgebühr beträgt für:
1. Einzelkarten
a) Erwachsene 1,50 Euro
b) Kinder u. Jugendliche bis 18 Jahre, Schwerbeschädigte,
Sozialhilfeempfänger, Schüler, Studenten, Auszubildende
über 18 Jahre, Erwerbslose, Wehr- u. Ersatzdienstleistende
0,70 Euro
2. Zwölferblock
a) Erwachsene 11,00
Euro
b) Kinder u. Jugendliche bis 18 Jahre,
Schwerbeschädigte,
Sozialhilfeempfänger, Schüler, Studenten, Auszubildende
über 18 Jahre, Erwerbslose, Wehr- u. Ersatzdienstleistende
5,50 Euro
3. Jahreskarten (mit
Einzellichtbild)
a) Erwachsene
35,00 Euro
b) Rentner 25,00
Euro
c) Kinder u. Jugendliche bis 18 Jahre, Schwerbeschädigte,
Sozialhilfeempfänger, Schüler, Studenten, Auszubildende
über 18 Jahre, Erwerbslose, Wehr- u. Ersatzdienstleistende 16,00 Euro
d) Familienjahreskarte
Familienjahreskarte mit Kinder u.
Jugendlichen bis
zu 18 Jahren sowie Auszubildende
über 18 Jahre, Schüler,
Studenten, Wehr- u.
Ersatzdienstleistende (die Familien-
angehörigen müssen ihren
Hauptwohnsitz in
Osterrönfeld haben) 50,00
Euro
Für Jahreskarten wird im Vorverkauf
bis zur Eröffnung des Freibades ein Nachlass von 20 % gewährt.
4. Gruppenkarten
Für organisierte Gruppen mit Leiter von 6 und mehr Personen
a) Kinder u. Jugendliche bis zu 18
Jahren und Versehrte 0,40 Euro
b)
Erwachsene 0,80 Euro
(2)
Die
aufgeführten Vergünstigungen werden nur bei Vorlage amtlicher Ausweise gewährt.
(3)
Die
Ausgabe der Eintrittskarten mit Ausnahme der Jahreskarten erfolgt an der Kasse
des Freibades.
(4)
Die
Jahreskarten werden von der Gemeindeverwaltung Osterrönfeld, Schulstraße 36,
während der Dienststunden ausgegeben. Die Benutzungsgebühr ist dort zu entrichten.
(5)
a)
Schulklassen und deren Aufsicht der Aukamp-Schule Osterrönfeld sind im
Rahmen des Schulschwimmens von
der Zahlung der Benutzungsgebühr
befreit,
b) ebenso die geschlossene Schwimmabteilung des
OTSV.
(6)
Für
Kinder bis zu 2 Jahren ist der Eintritt frei.
§ 3
Diese Gebührensatzung tritt am 01.03.1998 in Kraft.
Gleichzeitig treten die Gebührensatzung vom 07.06.1990 und die
Nachtragsgebührensatzungen vom 09.04.1992 und 01.04.1993 außer Kraft.
Osterrönfeld,
den 12. Februar 1998
gez. H.-J. Völschow
(Bürgermeister)