Neufassung der
Richtlinien
zur Bezuschussung von Vereinen und Verbänden in der
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Rade/R. hat in ihrer Sitzung am 12.09.01 folgende Neufassung der
Richtlinien zur Bezuschussung von Vereinen und Verbänden in der Gemeinde Rade
beschlossen.
Die Gemeinde Rade ist bereit,
ihren finanziellen Verhältnissen entsprechend, Vereins- und Sportleben sowie
die Kulturpflege in der Gemeinde zu fördern.
Den Vereinen und Verbänden kann
zur Durchführung ihrer Aufgaben ein Zuschuß gewährt werden.
Förderungsgrundsätze:
Grundsätzlich werden Vereine,
Verbände und Bürgerinitiativen gefördert, die auf dem Gebiet der Sozial-,
Jugend- und Kulturarbeiten sowie des Sports tätig sind.
Für Aktionen von Bürgerinitiativen
in der Sozial-, Jugend- oder Kulturarbeit sowie im sportlichen Bereich werden
Finanzmittel bereitgestellt, die bei Bedarf verwendet werden können.
1. Förderungsbeträge
a)
Vereine und Verbände, die auf dem kulturellen oder sportlichen
Gebiet tätig sind, können jährlich einen Zuschuss erhalten. Der Zuschuss kann
30 % des nachgewiesenen Aufwandes betragen, höchstens jedoch 307,00 € jährlich.
b)
Vereine, Verbände, die auf dem sozialen Gebiet tätig
sind, können einen Zuschuss erhalten. Der Zuschuss kann 30 % der nachgewiesenen
Aufwendung betragen, höchstens jedoch 307,00 €.
c)
Förderungswürdige überörtliche Fortbildungsstätten
und Institutionen können von der
Gemeinde einen Zuschuss erhalten. Über die Anträge entscheidet die Gemeindevertretung.
2. Jugendarbeit
a)
Vereine und Verbände, auch auswärtige, die in der
Jugendarbeit tätig sind, erhalten einen Zuschuss nach der Zahl der jugendlichen
Mitglieder (bis 18 Jahre bzw. die sich in der Ausbildung befinden oder
Grundwehrdienst ableisten). Der Zuschuss kann pro Mitglied aus der Gemeinde
Rade 10,00 € jährlich betragen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach
Vorlage eines Mitgliedernachweises. Anträge müssen spätestens zum 01.10. des
laufenden Jahres dem Bürgermeister vorgelegt werden. Stichtag für die Anzahl
der jugendlichen Mitglieder ist der 01.10 jeden Jahres.
Förderungsgrundsätze für Jugendpflegefahrten:
Gefördert werden
Jugendpflegefahrten von Vereinen und Verbänden mit Kindern und Jugendlichen,
die sich noch in der Ausbildung befinden, aus der Gemeinde Rade im Alter
zwischen 6 und 25 Jahren sowie Auslandsfahrten und Studienfahrten mit jeweils
4,00 € pro Tag und Teilnehmer
(Veranstaltungen am Sitz des Trägers fallen nicht unter Jugendpflegefahrten).
Das Vorhaben muß mindestens 3 Tage
dauern, es werden pro Jugendpflegefahrt höchstens 21 Tage gefördert. Eine Fahrt
muß von mindestens 2 Betreuern geleitet werden, von denen ein Betreuer in
Besitz eines gültigen Ausweises für ehrenamtliche Mitarbeiter in der
außerschulischen Jugendbildung (Gruppenleiterausweis) sein muß.
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Je 7 angefangene jugendliche Teilnehmer kann ein
Betreuer über 25 Jahre angerechnet werden.
Nicht gefördert werden Studien-
und Trampfahrten, Schulfahrten, Maßnahmen, die von vornherein auf einen
bestimmten Personenkreis festgelegt sind. Dies sind z.B. Wettkämpfe,
Meisterschaften, Turniere usw.. Nicht gefördert wird außerdem die Teilnahme an
Pauschalangeboten von Reisegesellschaften oder Reisebüros, es sei denn, dass
sie lediglich der nachzuweisenden Reduzierung von Fahrtkosten dient und dabei
die eigenständige Gestaltung der Maßnahme unberührt bleibt.
Antragstellung und Verwendung:
Vor Beginn jeder Maßnahme ist ein
formloser Antrag an den Bürgermeister zu stellen, spätestens jedoch bis zum
01.08. des laufenden Jahres mit dem voraussichtlichen Zuschussbedarf. Verspätet
eingehende Anträge können nur berücksichtigt werden, sofern noch
Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Verwendungsnachweise sind spätestens
6 Wochen nach Fahrtabschluss unter
Vorlage einer quittierten Teilnehmerliste mit Altersangabe einzureichen. Die
Durchführung der Fahrt muß mit quittierten Rechnungsbelegen nachgewiesen
werden, aus denen hervorgeht, wann, wohin und mit wieviel Teilnehmern die Fahrt
durchgeführt wurde.
Auf Antrag kann vor Beginn der
Fahrt ein Abschlag in der voraussichtlichen Höhe gewährt werden. Die Abrechnung
erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises.
Die Gemeinde ist bereit, die Veranstaltungen des
Seniorenclub Ostenfeld finanziell zu fördern und für die aus der Gemeinde Rade
teilnehmenden Senioren die entsprechenden Kosten zu übernehmen bis zu einem
Höchstbetrag von 5,00 € je Person und je Veranstaltung. Daneben gewährt die
Gemeinde dem Vorsitzenden des Seniorenclubs eine jährliche Entschädigung in
Höhe von 51,00 €.
5. Jugendferienwerk für sozialschwache
Familien
In der Zusammenarbeit mit dem
Landes- und Kreisjugendamt erklärt sich die Gemeinde bereit, im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Mittel Kinder aus sozialschwachen Familien den Aufenthalt
in einem Jugendferienwerk zu ermöglichen. Die Organisation des
Jugendferienwerkes wird vom Kreisjugendamt durchgeführt. Die eingeladenen
Kinder nehmen an den Fahrten des Kreissportverbandes, des Deutschen Roten
Kreuzes, der Arbeiterwohlfahrt und des Kreisjugendringes teil. Die Gemeinde
fördert diese Maßnahme mit 15,00 € pro Tag und Teilnehmer. Die für das
Jugendferienwerk vorgesehenen Kinder sind bis zum 15.April eines jeden Jahres
nach Beratung durch das Sozialamt von dem Sozialausschuss der Gemeinde zu
bestimmen und dem Kreisjugendamt mitzuteilen. Dabei sind folgende
Voraussetzungen zu beachten:
1.
Die Kinder sollen nicht jünger als 6 Jahre und nicht
älter als 18 Jahre sein.
2.
Insbesondere sollen Kinder benannt werden:
a)
aus kinderreichen Familien,
b)
aus Familien mit schlechten Wohnverhältnissen,
c)
von Sozialhilfeempfängern, Rentenempfängern und
Empfängern von Arbeitslosenunterstützung und Arbeitslosenhilfe,
d)
Waisen und Halbwaisen,
e)
aus finanziell schlecht gestelltem Elternhaus,
f)
die aus sonstigen Gründen eines Ferienaufenthaltes
dringend bedürfen.
Über Zuschussanträge entscheidet,
soweit in diesen Richtlinien nichts anderes bestimmt ist, die Bürgermeisterin
im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel.
Diese Neufassung der Richtlinien
treten am 01.01.2002 in Kraft. Zugleich treten die Richtlinien vom 15.06.1993
außer Kraft.
Rade, den 01.10.2001
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(C. Kühl)
Bürgermeister