Was erledige ich wo?

Standplatzgenehmigung

Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.  


Beschreibung

Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie jedoch einen schriftlichen Antrag stellen.



Zuständigkeit

In der Regel ist das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde zuständig, in deren Gemarkung die Veranstaltung stattfindet.



erforderliche Unterlagen

Sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist:

  • Reisegewerbekarte oder
  • Sondernutzungserlaubnis

Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.

Bei festgesetzten Märkten nach § 69 Gewerbeordnung (GewO) entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.




Rechtsgrundlage

Gewerbeordnung (GewO) zuzüglich allgemeines Ordnungsrecht (zum Beispiel Straßen- und Wegerecht)




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Eiderkanal
Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25
24790 Schacht-Audorf

Tel.: 0 43 31 / 84 71 0
Fax: 0 43 31 / 94 74 77
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
 

Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)

Frau Gerda Darling Vcard herunterladen

Tel.: 0 43 31 / 94 74 62
Fax: 0 43 31 / 94 74 77
E-Mail: g.darling@amt-eiderkanal.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 203
 


Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 64
24105 Kiel

Tel.: +49 431 / 988 - 8650
Fax: +49 431 / 988 - 6161111
E-Mail: info@ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein