Was erledige ich wo?
Standplatzgenehmigung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Beschreibung
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie jedoch einen schriftlichen Antrag stellen.
Zuständigkeit
In der Regel ist das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde zuständig, in deren Gemarkung die Veranstaltung stattfindet.
erforderliche Unterlagen
Sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist:
- Reisegewerbekarte oder
- Sondernutzungserlaubnis
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
Bei festgesetzten Märkten nach § 69 Gewerbeordnung (GewO) entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Rechtsgrundlage
Gewerbeordnung (GewO) zuzüglich allgemeines Ordnungsrecht (zum Beispiel Straßen- und Wegerecht)
verwandte Vorgänge
- Fahrschule Zweigstelle - Erlaubnis
- Gewerbeanmeldung Einzelunternehmen
- Gewerbesteuer
- Reisegewerbe: Sonn- und Feiertagsruhe - Ausnahme
- Verbrauchserfassung (Wärme, Wasser): sachverständige Stelle - Eignungsbestätigung
Ansprechpartner
Amt Eiderkanal
Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25
24790 Schacht-Audorf
Tel.: 0 43 31 / 84 71 0
Fax: 0 43 31 / 94 74 77
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)
Tel.: 0 43 31 / 94 74 62
Fax: 0 43 31 / 94 74 77
E-Mail: g.darling@amt-eiderkanal.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 203
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 64
24105 Kiel
Tel.: +49 431 / 988 - 8650
Fax: +49 431 / 988 - 6161111
E-Mail: info@ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
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