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Reisegewerbe: Sonn- und Feiertagsruhe - Ausnahme

Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben, müssen Sie grundsätzlich die Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes sowie des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage beachten.  


Beschreibung

Eine Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe gilt für das Anbieten (Feilbieten) von Waren sowie für gastgewerbliche Tätigkeiten im Reisegewerbe. Außerdem gelten die Ausnahmebestimmungen für selbstständige Gewerbetreibende, die andere Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs aufsuchen.

Weitere Ausnahmen müssen auf schriftlichen Antrag durch die zuständige Behörde ausdrücklich zugelassen sein.  



Zuständigkeit

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.



Kosten

Die Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig.

Die Gebühr beträgt derzeit 60,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif).




erforderliche Unterlagen

Zu den erforderlichen Unterlagen gehören:

  • Personalausweis oder ein anderes amtliches Ausweisdokument mit Passbild
  • Handelsregisterauszug
  • Reisegewerbekarte



Rechtsgrundlage

  • § 55e Abs. 2 Satz 3 Gewerbeordnung (GewO)
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) (Tarifstelle 11.7.9 b) - VwGebV SH



Weitere Informationen

Unter einem Reisegewerbe versteht die Gewerbeordnung das ambulante Gewerbe, zum Beispiel Inhaber eines Marktstandes, Schausteller oder „fliegende Händler“. Ein Reisegewerbe betreiben Sie dann, wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Terminabsprache außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben Waren oder Dienstleistungen anbieten. Für den Betrieb eines Reisegewerbes benötigen Sie eine Erlaubnis, die Reisegewerbekarte.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Eiderkanal
Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36
24783 Osterrönfeld

Tel.: 0 43 31 / 84 71-0
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Web: www.amt-eiderkanal.de
 

Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)

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Bürgerbüro Osterrönfeld

Tel.: 0 43 31 / 84 71 26
Fax: 0 43 31 / 84 71 71
E-Mail: n.koll@amt-eiderkanal.de
Etage: EG | Zimmer: 8
 

Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)

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Fachbereich II - Bürgerdienste
Bürgerbüro Osterrönfeld

Tel.: 0 43 31 / 84 71 25
Fax: 0 43 31 / 84 71 71
E-Mail: d.pensch@amt-eiderkanal.de
Etage: EG | Zimmer: 8
 


Amt Eiderkanal
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Kieler Straße 25
24790 Schacht-Audorf

Tel.: 0 43 31 / 84 71 0
Fax: 0 43 31 / 94 74 77
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
 

Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)

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Tel.: 0 43 31 / 94 74 62
Fax: 0 43 31 / 94 74 77
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Tel.: 0 43 31 / 94 74 28
Fax: 0 43 31 / 94 74 77
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Etage: EG | Zimmer: 105
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein